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Ferientermine auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Es wird eine Unterrichtsbefreiung vor und im Anschluss an die Ferien generell nicht akzeptiert. Auch wenn Urlaubsreisen und Flüge ein paar Tage vor Ferienbeginn wesentlich günstiger zu bekommen sind, stellt das keinen Grund für eine Unterrichtsbefreiung dar. Es ist auch nicht ratsam, dem Unterricht ohne eine Erlaubnis der Schule fern zu bleiben, denn das kann ganz schön teuer werden. Für eine eigenmächtige Ferienverlängerung hat der Gesetzgeber empfindliche Bußgelder vorgesehen.
Ganz egal, ob der Flug in den Süden oder die Urlaubsreise in die Karibik kurz vor Beginn der Ferien billiger zu haben ist, es gibt Vorschriften in Bayern, die eine Beurlaubung unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien verbieten.
Quelle: Bayrisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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